Neben Mitarbeiterzahl, Größe der Standfläche und Nutzungsart des Gebäudes bestimmen die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) die Abmessungen und Ausstattungen der Räume wie Sanitärräume (ASR A4.1), Pausen- und Bereitschaftsräume (ASR A4.2), Erste-Hilfe-Räume (ASR A4.3) und Unterkünfte (ASR A4.4) und somit letztendlich auch die Größe und Konfiguration des Gebäudes.
Auf das Raummodul übertragen, können beispielsweise pro Schlafcontainer 2 Personen, pro Bürocontainer 2 Arbeitsplätze und in Tagesunterkünften bis zu 8 Personen untergebracht werden. Die unterschiedlichen Ausführungen und Ausstattungen der Portakabin-Sanitärcontainer tragen den Anforderungen der ASR Rechnung. Unsere qualifizierten Vertriebsmitarbeiter beraten Sie gerne bei der Konfiguration Ihres Baustellengebäudes und ermitteln mit Ihnen die passende Gebäudegröße für Ihr Baustellenprojekt.